Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich kundenspezifischer Komplettlösungen, werden auf der Grundlage dieser nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
1.4 Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot / Bestellung / Vertragsabschluss

2.1 Angebote, soweit sie nicht befristet sind, sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für konkret angeforderte Angebote.
2.2 Erteilte Bestellungen seitens des Bestellers sind für diesen bindend. Diese Bestellungen und alle sonstigen Abmachungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ebenso bedürfen Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und Beschreibungen gelten nur annähernd. Änderungen bleiben vorbehalten. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Skizzen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behaltet sich die Fa. Taurox e. K. das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden.
2.5 Vertragsgrundlage und maßgebend für den Liefer- und Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.

3. Umfang der Lieferung / Termin

3.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Die Lieferfrist beginnt mit der schriftliche Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.4 Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Verlängerung wird die Fa. Taurox e. K. dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

4. Preise / Zahlung

4.1 Preise gelten in Euro ab Werk ausschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung- und Transportkosten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2 Die Preise beziehen sich auf die aufgeführten Positionen der schriftlichen Auftragsbestätigung und beinhalten nicht die Kosten für Installation, Montage und Inbetriebnahme dieser Komponenten am Aufstellungsort.
4.3 Die Rechnungen sind soweit nichts anderes vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlen.
4.4 Schecks und Wechsel werden nur nach gegenseitiger Vereinbarung akzeptiert. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
4.5 Aufrechnungsrechte oder ein Zurückhaltungsrecht stehen dem Besteller nur zu, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen die Fa. Taurox e. K. richtender rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt.
4.6 Die Fa. Taurox e. K. ist zu einer entsprechenden Preisberichtigung berechtigt, wenn nicht vorhersehbare Änderungen aufgrund neuerer Erkenntnisse zur Erfüllung der Funktion erforderlich werden.

5. Gefahrübergang / Entgegennahme

5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung oder Teillieferungen der Ware ab Werk auf dem Besteller über.
5.2 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum.
6.2 Werden Sachen oder Gegenstände, die im jeweiligen Eigentum eines Vertragspartners oder eines Dritten stehen, miteinander verbunden, verarbeitet oder umgebildet, so dass die jeweiligen Gegenstände wesentliche Bestandteile der neuen Sache sind, werden die Parteien und / oder der Dritte quotenmäßige Miteigentümer an der neu hergestellten Sache. Die Fa. Taurox e. K. wird unmittelbar Eigentümer, zumindest entsprechend der Höhe des Wertanteils der Lieferung durch die Fa. Taurox e. K..
6.3 Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden. Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Besteller hat uns vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Drittbewerber anzuweisen, insoweit Zahlungen direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
6.4 Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

7. Inbetriebsetzung

7.1 Die bei der Inbetriebsetzung entstehenden Aufwendungen für Monteur- und Auslösungssätze trägt der Besteller.
7.2 Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt sowie für die Beförderung der Werkzeuge und des Reisegepäcks trägt der Besteller.

8. Garantie / Gewährleistung / Mängelhaftung

8.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Wird die rechtzeitige Anzeige unterlassen, gilt die Lieferung als vertragsgemäß angenommen.
8.2 Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder auch nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, übernimmt die Fa. Taurox e. K. keine Haftung.
8.3 Für Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaften Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Eindringens eines Fremdkörpers oder äußeren Einflüsse haftet die Fa. Taurox e. K. nicht.
8.4 Für Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und sachlichen Umfang, in dem der Unterlieferer uns gegenüber die Gewähr übernommen hat.
8.5 Im Falle eines Softwareupdates hat der Kunde dieses unter Anleitung der Fa. Taurox e. K. selbst durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die jeweilig notwendigen Komponenten zur Fa. Tauro e. K. zurückzusenden und nach Softwareupdate wieder abzuholen.
8.6 Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
8.7 Ist die Beanstandung berechtigt, trägt die Fa. Taurox e. K. die zum Zwecke der Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bis zur Höhe des Auftragswertes, jedoch nur bis zum Ort der geschäftlichen Niederlassung des Bestellers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
8.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.
8.9 Im Falle einer Gewährleistung ist das Gerät zur Fa. Tauro e. K. zurückzusenden und nach Instandsetzung wieder abzuholen. (Bring-In-Gewährleistung, kein Vor-Ort-Service.)
8.10 Schlägt die Nachbesserungen fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
8.11 Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
8.12 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, sobald der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte eigenmächtig Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere schriftliche Genehmigung vornimmt.
8.13 Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht.

9. Service, Hotline und Support

9.1 Die Nutzung der Hotline ist ab einen Monat nach Lieferung kostenpflichtig. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stundensatz. Es wird die tatsächliche Zeit abgerechnet, die Mitarbeiter oder Beauftragte der
Fa. Taurox e. K. für die Beantwortung einer Anfrage aufwenden, jedoch mindestens 10 Minuten pro Anfrage.
9.2 Der Kunde wird vorab über den voraussichtlichen Aufwand informiert, falls dieser mehr als eine Stunde beträgt. ln diesem Fall kann der Kunde die Anfrage zurückziehen, ohne dass eine Berechnung erfolgt.
9.3 Ausgenommen von der Abrechnung sind Anfragen, die nachweislich im Zusammenhang mit Hardware- oder Softwarefehlern stehen, welche die Fa. Taurox e. K. zu verantworten hat.
9.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich mit Einzelnachweis der Anfragen. Zeiten, die unter 60 Minuten pro Kalenderquatal liegen, werden nicht abgerechnet.
9.5 Im Falle eines Service ist das Gerät zur Fa. Tauro e. K. zurückzusenden und nach Instandsetzung wieder abzuholen. Ein Vor-Ort-Service wird nur bei Zustimmung der Fa. Taurox e. K. durchgeführt.

10. Rücktritt

10.1 Die Fa. Taurox e. K. ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird.
10.2 Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen die Fa. Taurox e. K. keine Schadensersatzansprüche zu.

11. Gerichtsstand / Erfüllungsort

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung anderer Kaufrechte ist ausgeschlossen.
11.2 Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für den Geschäftssitz zuständige Amtsgericht. Die Fa. Taurox e. K. ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Hauptsitz gerichtlich zu verklagen.
11.3 Der Erfüllungsort der Fa. Taurox e. K. ist Geschäftssitz.

18-05-01